Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22318
BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,22318)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2023 - 5 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,22318)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2023 - 5 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,22318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,22318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 550/22 5 StR 39/23.

    Die Verfahren 5 StR 550/22 und 5 StR 39/23 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Das Verfahren 5 StR 550/22 führt.

  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Denn damit hat das Landgericht dem Antrag seine Beweisantragsqualität letztlich unter Verweis auf die Rechtsfigur der sogenannten qualifizierten oder erweiterten Konnexität bei fortgeschrittener Beweisaufnahme (vgl. zum Begriff etwa BGH, Beschluss vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21 Rn. 23, NJW 2021, 3404, 3406; BeckOK StPO/Bachler, 48. Ed., § 244 Rn. 25 mwN) abgesprochen.

    Nach der umfassenden Neuregelung des Beweisantragsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I 2019 S. 2121, 2122) mit der Legaldefinition des Beweisantrags in § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO werden solche weitergehenden Anforderungen an die Konnexität indes nicht (mehr) gestellt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21 Rn. 22 ff., NJW 2021, 3404; vom 12. Mai 2022 - 5 StR 450/21 Rn. 10, NStZ 2022, 763).

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    c) Die Urteilsgründe sind so abzufassen, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer - auf die Sachrüge durchzuführenden - revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    c) Die Urteilsgründe sind so abzufassen, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer - auf die Sachrüge durchzuführenden - revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Jedenfalls bei einer willkürlichen oder die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erheblich missachtenden Überschreitung des durch § 26a StPO abgesteckten Rahmens begründet bereits dies den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO, ohne dass es auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe ankommt (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 218 ff.; vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, NStZ 2008, 523, 524 jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Jedenfalls bei einer willkürlichen oder die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erheblich missachtenden Überschreitung des durch § 26a StPO abgesteckten Rahmens begründet bereits dies den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO, ohne dass es auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe ankommt (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 218 ff.; vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, NStZ 2008, 523, 524 jeweils mwN).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Insoweit gilt: Der Ablehnungsbeschluss muss einerseits den Antragsteller über den Standpunkt des Gerichts informieren und ihm dadurch ermöglichen, sein weiteres Prozessverhalten auf die durch die Ablehnung seines Antrags entstandene Verfahrenslage einzustellen, und andererseits das Revisionsgericht in die Lage versetzen, die Ablehnungsentscheidung zu überprüfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Nach der umfassenden Neuregelung des Beweisantragsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I 2019 S. 2121, 2122) mit der Legaldefinition des Beweisantrags in § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO werden solche weitergehenden Anforderungen an die Konnexität indes nicht (mehr) gestellt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21 Rn. 22 ff., NJW 2021, 3404; vom 12. Mai 2022 - 5 StR 450/21 Rn. 10, NStZ 2022, 763).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    Die Verfahren 5 StR 550/22 und 5 StR 39/23 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Nach alledem kommt es auf die gleichfalls erfolgversprechenden Beweisantragsrügen der Beschwerdeführer betreffend den Zeugen G.    (vgl. hierzu Antragsschrift des Generalbundesanwalts im Verfahren 5 StR 39/23) ebenso wenig an wie auf die weiteren Verfahrensbeanstandungen und die jeweils erhobene Sachrüge.

    Der Senat kann die Beweiswürdigung des Landgerichts mangels Darstellung der konkreten Defizite in den Aussagen dieser beiden zentralen Beweispersonen revisionsrechtlich nicht überprüfen (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts im Verfahren 5 StR 39/23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht